Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Thomas Kunsch erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn die Auftragserteilung nicht innerhalb von 3 Tagen zurückgenommen wird. Sonderabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Thomas Kunsch.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Thomas Kunsch erstellten Produkte, wobei die technische Form (Negativ, Dia, elektronische Bilddatei usw.) unerheblich ist.

Urheberrecht
Thomas Kunsch besitzt das Urheberrecht an allen Lichtbildern im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
Die von Thomas Kunsch erstellten Lichtbilder sind ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Eine weitergehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Thomas Kunsch.
Thomas Kunsch überträgt ausschließlich das einfache Nutzungsrecht. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf ebenfalls der schriftlichen Zustimmung durch Thomas Kunsch.
Das Nutzungsrecht an den Lichtbildern geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars durch den Auftraggeber an diesen über.
Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Die Verwertung der Lichtbilder hat ausschließlich mit dem Zusatz: „Foto: Thomas Kunsch“ zu erfolgen. Eine Verletzung dieses Rechts auf Namensnennung berechtigt Thomas Kunsch zur Erhebung von Schadensersatzansprüchen.
Originale (Negative, Dias, digitale Ur-Dateien usw.) verbleiben bei Thomas Kunsch.

Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Erstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten usw.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Thomas Kunsch bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Hat der Auftraggeber Thomas Kunsch keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Thomas Kunsch behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Thomas Kunsch für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet er – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche entfallen.
Thomas Kunsch haftet in Bezug auf die Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Foto- bzw. Träger- und Speichermaterials.

Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Überlässt Thomas Kunsch dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Thomas Kunsch ein Ersatzhonorar erheben.
Überlässt Thomas Kunsch dem Auftraggeber Lichtbilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann Thomas Kunsch eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann Thomas Kunsch Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Thomas Kunsch nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich sein Honorar entsprechend, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war. Ist ein Zeithonorar vereinbart worden, erhält er auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Thomas Kunsch kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Thomas Kunsch auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von Thomas Kunsch bestätigt worden sind. Hierzu genügt eine E-Mail. Thomas Kunsch haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Datenschutz
Thomas Kunsch verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiter zu geben.

Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bielefeld.
Thomas Kunsch 2. Februar 2010
 
   
     
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